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Fundsachen

Sie haben einen Gegenstand verloren? Mit der Fundsachen-Onlinesuche haben Sie die Möglichkeit, sich unabhängig von Öffnungszeiten, rund um die Uhr nach Ihrem verlorenen Gegenstand, egal ob Fahrrad, Handy oder Jacke zu erkundigen.

Was muss ich tun?

Fundsachen, die seit dem 01.01.2010 beim Fundbüro der Stadt Landshut abgegeben wurden, können Sie unter www.landshut.de/fundbuero suchen. Kleinere Gegenstände wie Mützen, Handschuhe, gebrauchter Modeschmuck oder Schals werden nicht in die Datenbank aufgenommen. Ist Ihnen ein solcher Gegenstand abhanden gekommen, bitten wir Sie, persönlich beim Fundbüro zu den unten angegebenen Öffnungszeiten vorzusprechen.

Was muss ich bereit halten?

Bitte bringen Sie zur Abholung einer Fundsache den Personalausweis oder Reisepass und evtl. vorhandene Nachweise mit, aus denen hervorgeht, dass Sie der Eigentümer der Fundsache sind (z. B. Fahrradpass, Handy-Kaufvertrag).

Was muss ich sonst noch wissen?

Sie haben einen Gegenstand gefunden? Jeder, der einen Gegenstand in einem Wert von über 10 Euro findet, ist verpflichtet, diesen Fund unverzüglich anzuzeigen. Den Fundgegenstand selbst können Sie bei sich aufbewahren. Wichtig ist, dass Sie in diesem Fall bei der Fundanzeige möglichst genaue Angaben machen. Sie können den Fundgegenstand selbstverständlich auch beim Fundbüro im Bürgerbüro abgeben.
Die Aufbewahrungsfrist für Fundsachen beträgt 6 Monate ab Anzeige des Fundes. Wird die Fundsache vom Verlierer nicht abgeholt, so hat der Finder Anspruch auf Eigentumserwerb. Wird der Fundgegenstand im Fundbüro verwahrt, so wird der Finder nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist benachrichtigt, dass die Fundsache abgeholt werden kann. Wird die Fundsache beim Finder verwahrt, so geht diese nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist automatisch in das Eigentum des Finders über.

Gefundene Haustiere übernimmt das Tierheim Heinzelwinkl.

Finderlohn: der Finder kann vom Verlierer Finderlohn verlangen. Der Finderlohn beträgt bei einem Wert des Fundgegenstandes bis 500 Euro 5 %, für den Mehrwert, also ab einem Wert von 500 Euro, 3 % des Wertes.

Die Fundgegenstände werden 6 Monate lang aufbewahrt, Fundsachen von den Verkehrsbetrieben (Busse) 6 Wochen. Dann kommen sie zur Versteigerung. Die Versteigerungen finden zweimal im Jahr auf der Landshuter Dult statt, nähere Angaben finden Sie zu gegebener Zeit auf unserer Webseite.

Ansprechpartner

Fundbüro im Einwohner- und Standesamt

Mo. u. Di. 7.30-16.00 Uhr, Mi. 7.30-18.00 Uhr, Do. u. Fr. 7.30-13.00 Uhr
Luitpoldstraße 29
84034 Landshut
Tel.: 0871 - 88 13 19
buergerbuero@landshut.de
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