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Führungszeugnis

Ein Führungszeugnis können Sie am Infoschalter des Bürgerbüros der Stadt Landshut beantragen, wenn Sie in Landshut mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Führungszeugnis erteilt. Hat der Betroffene einen gesetzlichen Vertreter, so ist auch dieser antragsberechtigt.

Was muss ich tun?

Der Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses ist grundsätzlich persönlich bei der Meldebehörde vorzunehmen.

Welche Fristen sind zu beachten?

Bitte beachten Sie, dass es ab dem Zeitpunkt der Antragstellung 2 bis 3 Wochen dauern kann, bis das Führungszeugnis ankommt.

Was muss ich bereit halten?

Zur Antragstellung benötigen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass.
Die Gebühr für die Beantragung eines Führungszeugnisses beträgt 13,-- Euro und ist bereits bei Antragstellung zu entrichten.

Was muss ich sonst noch wissen?

Ihren Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnis leiten wir an das Bundesamt für Justiz in Bonn - Dienststelle Bundeszentralregister - weiter. Dort wird das Führungszeugnis erstellt und je nach Verwendungszweck an die Adresse des Antragstellers (Belegart N) bzw. an eine Behörde (Belegart O) gesandt. Das Behördenführungszeugnis kann auf Wunsch durch den Antragsteller beim Amtsgericht eingesehen werden (Belegart P), bevor es von dort aus an die Empfängerbehörde gesandt wird.

Bei Beantragung eines Führungszeugnisses der Belegart O (bzw. P) ist die Angabe des Verwendungszweckes und der Postanschrift der Behörde, an die das Führungszeugnis gesandt werden soll, erforderlich.

Personen, die nicht im Bundesgebiet gemeldet sind, müssen ihren Antrag direkt beim Bundesamt für Justiz, - Dienststelle Bundeszentralregister -, 53113 Bonn stellen.

Informationen hierüber und ausführliche Informationen zum Führungszeugnis erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz.

Formular: Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses

 

Erweitertes Führungszeugnis

Nach § 30 a BZRG wird ein erweitertes Führungszeugnis erteilt, wenn bestimmte gesetzliche Bestimmungen die Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses vorsehen oder wenn dieses Führungszeugnis benötigt wird für

a) die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72a SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe –,

b) eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder

c) eine Tätigkeit, die in einer Buchst. b) vergleichbaren Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.

 

Entsprechende Anträge müssen ebenfalls beim Bürgerbüro gestellt werden. Für den Antrag auf Ausstellung eines erweiterten Führungszeugnisses ist bei Privatpersonen eine schriftliche Aufforderung erforderlich, in der vom Antragsteller die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses verlangt wird und gleichzeitig bestätigt wird, dass die Voraussetzungen des § 30a BZRG vorliegen. Legt ein Antragsteller eine solche Aufforderung nicht vor, erfüllt der Antrag nicht die gesetzlichen Voraussetzungen und kann deshalb nicht bearbeitet werden.

Formular: Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses

Ansprechpartner

Bürgerbüro im Einwohner- und Standesamt

Mo, Di 7.30-16, Mi 7.30-18, Do, Fr 7.30-13 Uhr
Luitpoldstraße 29, 1. Stock
84034 Landshut
Tel.: 0871 - 88 22 88
Fax: 0871 - 88 22 44
buergerbuero@landshut.de
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