Verpflichtungserklärungen (Einladungen)
Zuständige Stelle für die Erteilung von Einreisevisa ist das Konsulat oder die Botschaft des jeweiligen Landes. Um ein Touristenvisum zu erhalten, sind zumeist der Zweck der Reise, die Finanzierung des Aufenthalts einschließlich eines Krankenversicherungsschutzes und die Bereitschaft und Möglichkeit zur Rückkehr in das Herkunftsland zu belegen. Daher werden meist auch eine Einladung aus dem Zielland sowie eine Verpflichtungserklärung des Einladers gefordert. Eine Verpflichtungserklärung ermöglicht es, Rückgriff auf Mittel des Einladers zu nehmen, wenn staatlichen Stellen durch den Aufenthalt Kosten entstehen (etwa Sozialhilfekosten oder Kosten einer Abschiebung bei unerlaubtem Aufenthalt). Bei einem längerfristigen Aufenthalt muss vor Ausstellung der Einreisegenehmigung die Ausländerbehörde beteiligt werden. Die Entscheidung über die Erteilung liegt jedoch immer bei der deutschen Auslandsvertretung.
Sachbearbeitung AusländerwesenEugenia Emich, Mo-Fr 8-12, Mi 14-17.30Luitpoldstr. 29 84034 Landshut Tel.: 0871 - 88 13 16 Fax: 0871 - 88 16 68 auslaenderbehoerde@landshut.de Internetauftritt |
Sachbearbeitung AusländerwesenMarianne Heglmeier, Mo-Fr 8-12, Mi 14-17.30Luitpoldstr. 29 84034 Landshut Tel.: 0871 - 88 13 16 Fax: 0871 - 88 16 68 auslaenderbehoerde@landshut.de Internetauftritt |


