Umverteilungsanträge für Asylbewerber
Asylbewerber werden zur Unterbringung einer bestimmten Kommune zugewiesen. Der Umzug an einen anderen Ort ist nur unter engen Voraussetzungen möglich. Hierfür ist bei der zuständigen Ausländerbehörde ein schriftlicher Umverteilungsantrag zu stellen.
Was muss ich sonst noch wissen:
Ein Recht auf Umverteilung besteht nur bei einer Familienzusammenführung zum Ehepartner oder Kindern unter 18 Jahren. Andere Gründe können berücksichtigt werden, ein Anspruch besteht jedoch nicht.
Sachbearbeitung AusländerwesenMartina Benz, Mo-Fr 8-12, Mi 14-17.30Luitpoldstr. 29 84034 Landshut Tel.: 0871 - 88 13 16 Fax: 0871 - 88 16 68 auslaenderbehoerde@landshut.de Internetauftritt |
Sachbearbeitung AusländerwesenBenedikt Neumeier, Mo-Fr 8-12, Mi 14-17.30Luitpoldstr. 29 84034 Landshut Tel.: 0871 - 88 13 16 Fax: 0871 - 88 16 68 auslaenderbehoerde@landshut.de Internetauftritt |


