Niederlassungserlaubnis
Die Niederlassungserlaubnis ist ein Aufenthaltstitel nach dem seit dem 1. Januar 2005 geltenden Aufenthaltsgesetz. Die Niederlassungserlaubnis wird zum Zwecke der Verfestigung des Aufenthalts eines Ausländers im Bundesgebiet erteilt und ist unbefristet. Darüber hinaus berechtigt sie sowohl zur Beschäftigung als Arbeitnehmer als auch zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit.
Sachbearbeitung AusländerwesenMartina Benz, Mo-Fr 8-12, Mi 14-17.30Luitpoldstr. 29 84034 Landshut Tel.: 0871 - 88 13 16 Fax: 0871 - 88 16 68 auslaenderbehoerde@landshut.de Internetauftritt |
Sachbearbeitung AusländerwesenBenedikt Neumeier, Mo-Fr 8-12, Mi 14-17.30Luitpoldstr. 29 84034 Landshut Tel.: 0871 - 88 13 16 Fax: 0871 - 88 16 68 auslaenderbehoerde@landshut.de Internetauftritt |


