Duldungen
Bei der Duldung handelt es sich um die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung von ausreisepflichtigen Ausländern. Die Duldung stellt keinen Aufenthaltstitel dar und dient ausschließlich dazu, dem Ausländer zu bescheinigen, dass seitens der Ausländerbehörde von der zwangsweisen Durchsetzung der bestehenden Ausreisepflicht für den genannten Zeitraum abgesehen wird.
Sachbearbeitung AusländerwesenMartina Benz, Mo-Fr 8-12, Mi 14-17.30Luitpoldstr. 29 84034 Landshut Tel.: 0871 - 88 13 16 Fax: 0871 - 88 16 68 auslaenderbehoerde@landshut.de Internetauftritt |
Sachbearbeitung AusländerwesenBenedikt Neumeier, Mo-Fr 8-12, Mi 14-17.30Luitpoldstr. 29 84034 Landshut Tel.: 0871 - 88 13 16 Fax: 0871 - 88 16 68 auslaenderbehoerde@landshut.de Internetauftritt |


