Sie sind hier: Verwaltung > Referat 3 > Einwohner- und Standesamt > Duldungen > 
DeutschEnglishFrancaisItalianPolishportugiesischRomanianRussianEspaniaTurkeyArabic
SchreibenSeite drucken

Duldungen

Bei der Duldung handelt es sich um die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung von ausreisepflichtigen Ausländern. Die Duldung stellt keinen Aufenthaltstitel dar und dient ausschließlich dazu, dem Ausländer zu bescheinigen, dass seitens der Ausländerbehörde von der zwangsweisen Durchsetzung der bestehenden Ausreisepflicht für den genannten Zeitraum abgesehen wird.

Sachbearbeitung Ausländerwesen

Martina Benz, Mo-Fr 8-12, Mi 14-17.30
Luitpoldstr. 29
84034 Landshut
Tel.: 0871 - 88 13 16
Fax: 0871 - 88 16 68
auslaenderbehoerde@landshut.de
Internetauftritt

 

Sachbearbeitung Ausländerwesen

Benedikt Neumeier, Mo-Fr 8-12, Mi 14-17.30
Luitpoldstr. 29
84034 Landshut
Tel.: 0871 - 88 13 16
Fax: 0871 - 88 16 68
auslaenderbehoerde@landshut.de
Internetauftritt