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Betretenserlaubnis

Die Betretenserlaubnis ermöglicht es ausgewiesenen, zurückgeschobenen oder abgeschobenen Ausländern trotz der Sperrwirkung zu einen vorübergehenden Aufenthalt in das Bundesgebiet einzureisen. Sie wird auf Antrag von der Ausländerbehörde im Ermessenswege ereilt.

Was muss ich sonst noch wissen:

Bei der Betretenserlaubnis handelt es sich nicht um einen Aufenthaltstitel; deren Erteilung befreit daher nicht von der Visumpflicht . Sie bewirkt lediglich die zeitweilige Aussetzung des Einreise- und Aufenthaltsverbots. Ausländer, die visumpflichtig sind, benötigen neben der Betretenserlaubnis ein Visum für die Einreise in das Bundesgebiet, ansonsten reisen sie unerlaubt ein.

Sachbearbeitung Ausländerwesen

Sachgebietsleitung Werner Holzner, Mo-Fr 8-12, Mi 14-17.30
Luitpoldstr. 29
84034 Landshut
Tel.: 0871 - 88 13 16
Fax: 0871 - 88 16 68
auslaenderbehoerde@landshut.de
Internetauftritt

 

Sachbearbeitung Ausländerwesen

stv. Sachgebietsleitung Michael Kopetzky, Mo-Fr 8-12, Mi 14-17.30
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