Ausweisungen
Die Ausweisung ist ein ausländerrechtlicher Verwaltungsakt, der die Rechtmäßigkeit eines Aufenthalts beendet, bzw. zur Ausreisepflicht führt. Darüber hinaus ist mit einer Ausweisung auch eine Sperrwirkung verbunden, d. h. dass einem ausgewiesenen Ausländer in der Regel kein Visum und keine Aufenthaltserlaubnis mehr erteilt werden darf. Ein Ausländer kann aus Deutschland ausgewiesen werden, wenn er eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt. Dies kann bereits beim Begehen einer einzelnen vorsätzlichen Straftat erfüllt sein.


