Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz. Sie ist grundsätzlich befristet und wird in der Regel nur für einen bestimmten Aufenthaltszweck (Familiennachzug, Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, Studium etc.) erteilt.
Was muss ich sonst noch wissen:
Die Aufenthaltserlaubnis ist nicht in jedem Fall mit einer Arbeitserlaubnis verbunden. Ob eine Arbeitserlaubnis besteht, hängt vom Zweck der Aufenthaltserlaubnis ab.
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