Leichenpass
Sofern im Stadtgebiet Verstorbene ins Ausland überführt werden müssen, besteht grundsätzlich die Verpflichtung, bei der Stadt Landshut einen Leichenpass zu beantragen. Dieser stellt sicher, dass dem Leichentransport keine Hindernisse durch Einreise- und Zollbeschränkungen in den Weg gelegt werden.
Was muss ich tun?
Der Leichenpass wird im Bestattungsamt der Stadt Landshut beantragt. In aller Regel stellt diesen Antrag das mit der Auslandsüberführung beauftragte Bestattungsunternehmen.
Was muss ich bereit halten?
- nichtvertraulicher Teil der Todesbescheinigung
- Beurkundung des Standesamtes Landshut
- Angaben über Transportroute, Zieldaten des Verstorbenen, wie Bestimmungsort, Bestattungsort
- Daten der Angehörigen, sog. Bestattungspflichtigen
Was muss ich sonst noch wissen?
Bei manchen Bestimmungsländern ist zum Leichenpass zusätzlich eine Zollbescheinigung erforderlich, die aussagt, dass sich im Sarg keine zollrechtlich relevanten Beigaben befinden. Dies weiß in aller Regel das beauftragte Bestattungsunternehmen.
Auch die Zollbescheinigung stellt das Bestattungsamt aus.
Ansprechpartner
Stadt Landshut - BestattungsamtAmtsleitung Wilhelm Grünleitner, Mo-Fr 8-12, So 9.30-12, Mo-Do 14-16, Fr 14-15Friedhofstrasse 1 84034 Landshut Tel.: 0871 - 88 12 56 bestattungsamt@landshut.de |


