Gräber (Erwerb eines Benutzungsrechts)
Um einen vielfachen Irrtum auszuräumen wird vorangestellt, dass nicht das Grab oder die Grabfläche erworben wird, sondern nur ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht. Die Grab- und damit auch die Friedhofsfläche verbleiben im Eigentum des Friedhofsträgers.
Nach dem entsprechenden Antrag in schriftlicher oder mündlicher Form vergibt die Stadt Landshut ein Grabbenutzungsrecht.
Zu unterscheiden sind grundsätzlich zwei Erwerbsformen:
- Graberwerb mit aktuellem Sterbefall
Verstirbt ein Landshuter Bürger oder versterben Angehörige eines Landshuter Bürgers, so besteht die Möglichkeit, dass dieser ein Grabbenutzungsrecht erwirbt.
- Graberwerb o h n e aktuellen Sterbefall
Seit dem 01.01.2007 besteht die Möglichkeit, dass Landshuter Bürger bereits zu Lebzeiten ein Grabbenutzungsrecht erwerben. Eingeschränkt wird diese Regelung dadurch, dass ein Vorkauf nur dann zugelassen wird, wenn ausreichend freie Grabstätten zur Verfügung stehen.
Was muss ich tun?
- bei Vorliegen eines aktuellen Sterbefalles:
Bei Vorliegen eines aktuellen Sterbefalles ist zunächst auch hier der Gang zu einem Bestattungsunternehmen erforderlich. Von dort wird der Sterbefall an das Bestattungsamt weitergegeben, außerdem wird dann ein Termin zum Grabkauf vereinbart.
- beim Graberwerb im Vorkauf
Soll ein Grab ohne aktuellen Sterbefall erworben werden, setzen Sie sich mit dem Bestattungsamt in Verbindung. Die entsprechenden Termine erhalten Sie bei uns unproblematisch und schnell.
Welche Fristen sind zu beachten?
Liegt ein aktueller Sterbefall vor, besteht grundsätzlich die Verpflichtung, binnen 96 Stunden den Verstorbenen zu bestatten. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass das Grab zügig ausgesucht wird, damit die Bestattungsvorbereitungen auf unseren Friedhöfen (Grabmachen, Vorbereiten des Grabes, Grabdekoration mit grünen Matten) rechtzeitig getroffen werden können.
Ansprechpartner
Stadt Landshut - BestattungsamtAmtsleitung Wilhelm Grünleitner, Mo-Fr 8-12, So 9.30-12, Mo-Do 14-16, Fr 14-15Friedhofstrasse 1 84034 Landshut Tel.: 0871 - 88 12 56 bestattungsamt@landshut.de |


