Informationen zu Bürgerversammlungen
- Bürgerversammlungen nach Art. 18 der Bayerischen Gemeindeordnung werden vom Oberbürgermeister einberufen.
- Der Oberbürgermeister oder ein von ihm berufener Vertreter leitet die Versammlung.
- Der Oberbürgermeister erstellt zunächst die Tagesordnung; die Bürgerversammlung kann Ergänzungen beschließen.
- Eine Bürgerversammlung ist ferner einzuberufen, wenn dies von mindestens 2,5 % der Gemeindebürger unter Angabe der Tagesordnung schriftlich beantragt wird.
- Bürgerversammlungen können sowohl für einzelne wie auch für mehrere Stadtteile gemeinsam einberufen werden.
- Teilnehmen an der Versammlung dürfen alle Einwohner der betroffenen Stadtteile.
- Rederecht haben nur die Bürger der betroffenen Stadtteile, die das Recht haben, an Kommunalwahlen teilzunehmen (= Gemeindebürger).
- Auf Antrag kann die Bürgerversammlung mit Mehrheitsbeschluss auch Ortsfremden das Rederecht erteilen.
- Auf Bürgerversammlungen sollen nur Angelegenheiten diskutiert werden, die für die Bewohner der betroffenen Stadtteile von allgemeinem Interesse sind.
- Die Bürgerversammlung kann in offener Abstimmung Empfehlungen (= Vorschläge) an den Stadtrat beschließen. Eine Empfehlung ist innerhalb von drei Monaten vom Stadtrat zu behandeln.
Bürgerversammlungen
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| Einträge von 23.05.12 bis 23.05.13: | |||||||||
| Beginn/Ende | Veranstaltung | Veranstaltungsort | Bild | ||||||
| Mi, 26.09.12 19:00 Mi, 26.09.12 22:00 |
Bürgerversammlung Stadtteile Industriegebiet (Bayerwaldsiedlung), Nikola, Wolfgang | ETSV 09 - Gaststätte | |||||||
| Do, 04.10.12 18:00 Do, 04.10.12 21:00 |
Bürgerversammlung | Sparkassen-Arena | ![]() |
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