Was - wo?
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Banken
Es gibt viele verschiedene Banken und Sparkassen in Landshut.
Bei der Auswahl der Bank oder Sparkasse hilft bei Bedarf die Verbraucherberatung
GIRO-KONTO
Es ist üblich, ein «Giro-Konto» zu eröffnen, über das die meisten Geldgeschäfte abgewickelt werden, z.B. der Arbeitslohn, die Miete und andere Zahlungen.
DAUERAUFTRÄGE
Bei regelmäßigen und festen Beträgen, z.B. der Wohnungsmiete oder den Kosten für Wasser, Gas und Strom, beauftragt man die Bank, eine bestimmte Summe zu einem festgelegten Termin auf das gewünschte Konto zu überweisen. Das erfolgt so lange automatisch, bis der Betrag geändert oder der Dauerauftrag gelöscht wird.
EINZUGSERMÄCHTIGUNGEN
Die «Einzugsermächtigung», auch «Lastschrift» genannt, nutzt man, wenn regelmäßige Beträge in variabler Höhe zu bezahlen sind, wie die Telefongebühren. Dem Empfänger wird dafür schriftlich eine «Einzugsermächtigung» erteilt. Falsche Buchungen können innerhalb von einigen Wochen rückgängig gemacht und die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden.
EC-KARTEN UND GELDAUTOMATEN
Nach der Eröffnung eines Giro-Kontos geben die Banken eine «EC-Karte» mit einer «Geheimnummer» aus. Damit kann man an Geldautomaten überall in Deutschland Bargeld abheben und in vielen Geschäften bezahlen. Außerdem druckt man sich mit dieser EC-Karte an einem Automaten in der Bank die «Kontoauszüge» aus. Auf diesen Kontoauszügen sind alle Transaktionen dokumentiert. Geldeingänge stehen unter «Haben», Abbuchungen unter «Soll».
ÜBERZIEHUNGSKREDITE
Bei einem Giro-Konto ist ein automatischer Kredit, der «Überziehungskredit» oder «Dispositionskredit» möglich.
Die Höhe dieses Kredits und die zumeist hohen Zinsen werden von der Bank festgelegt.
Arbeitslosigkeit
ARBEITSLOSENGELD I
Um Arbeitslosengeld beziehen zu können, muss man in den letzten drei Jahren vor der Kündigung mindestens zwölf Monate in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis beschäftigt gewesen sein. Höhe und Dauer des Arbeitslosengeldes richten sich nach der Höhe des vorherigen Einkommens und der Dauer der vorherigen Beschäftigung.
ARBEITSLOSENGELD II (ALG II ODER HARTZ IV)
Wenn man keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, erhält man eine staatliche Existenzsicherung, das sogenannte «Arbeitslosengeld II».
Die Höhe dieser Grundsicherung ist meist deutlich niedriger als das Arbeitslosengeld. Wer aufgrund seines Alters oder einer Behinderung erwerbsunfähig ist, erhält die «Sozialhilfe». Diese entspricht etwa der Höhe des Arbeitslosengeldes II.
Arbeitslosengeld II beantragt und bezieht man in Landshut von der ARGE (Arbeitsgemeinschaft der Stadt Landshut). Im Eingangsbereich der ARGE erhält man Auskünfte und erledigt Formalitäten. Bei Bedarf wird man an Sachbearbeiter weitergeleitet.
Achtung:
Der Bezug von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe kann zu aufenthaltsrechtlichen Problemen führen. Informieren Sie sich frühzeitig!
SOZIALHILFE
Im Sozialamt der Stadt Landshut wird man einem Sachbearbeiter zugeordnet, und zwar alphabetisch nach dem Familiennamen.
Sozialhilfe erhält nur, wer sich nicht selbst helfen kann oder die Hilfe nicht von anderen erhält. Selbst helfen kann sich, wer über ein ausreichend hohes Einkommen oder Vermögen verfügt.
Hilfe bekommen
- Personen, die nicht in der Lage sind, mindestens 3 Stunden am Tag zu arbeiten
- Personen, die über 6 Monate lang arbeitsunfähig sind
- arbeitsunfähige Behinderte
- Rentner
Wer Arbeitslosengeld II bezieht, ist in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Die Versicherungsbeiträge werden übernommen. Für freiwillig weiterversicherte Sozialhilfeempfänger werden die Beiträge vom Sozialamt übernommen.
Kindergeld
Eltern mit minderjährigen Kindern bekommen Kindergeld, gestaffelt nach der Zahl der Kinder.
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird Kindergeld für alle Kinder ohne besondere Voraussetzungen gezahlt.
Kindergeld für Kinder über 18 Jahre wird bezahlt, wenn die Kinder noch in der Ausbildung sind oder weniger als 7.680 Euro im Kalenderjahr verdienen.
Der Antrag auf Kindergeld ist schriftlich bei der Familienkasse zu stellen. Einen Antragsvordruck erhält man bei der Agentur für Arbeit oder im Internet unter
www.familienkasse.de. Die Anträge müssen an die Familienkasse in Regensburg geschickt oder auch bei der Agentur für Arbeit abgegeben werden. Dort kann man auch fragen, ob man eventuell einen Kinderzuschlag beantragen kann.
Versicherungen
Die Sozialversicherung besteht aus 5 Säulen:
KRANKENVERSICHERUNG
Eine Krankenversicherung bietet finanziellen Schutz bei Krankheit und Schwangerschaft und ist in Deutschland Pflicht für alle. Die Leistungen gelten auch für Ehepartner und Kinder des Versicherten, wenn diese keine oder nur geringfügige eigene Einkünfte haben. Die Versicherten können zwischen verschiedenen Krankenkassen wählen: Allgemeine Ortskrankenkassen, Ersatzkassen, Betriebskrankenkassen oder Innungs-Krankenkassen.
Die Krankenkassen unterscheiden sich geringfügig nach der Höhe der Beiträge und der Leistungen. Der Grundumfang der Leistungen ist gesetzlich festgelegt.
Pflichtversichert sind alle Arbeitnehmer bis zu einem bestimmten Einkommen. Ab einem bestimmten höheren Einkommen ist die Mitgliedschaft der gesetzlichen Krankenkassen freiwillig. Alternativ kann man sich privat versichern.
PFLEGEVERSICHERUNG
Die Pflegeversicherung sorgt für eine soziale Absicherung im Fall der Pflegebedürftigkeit und für Hilfe bei ambulanter und stationärer Pflege.
RENTENVERSICHERUNG
Die Rentenversicherung ist eine Alterssicherung und wird beim Arbeitnehmer automatisch vom Lohn einbehalten.
Hauptaufgaben der Rentenversicherung ist die Zahlung von Renten an Versicherte oder hinterbliebene Witwen und Waisen – oder gelegentlich auch die Zahlung von Rehabilitationsmaßnahmen. Für einen Anspruch auf Rente müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Der Versicherte muss ein bestimmtes Lebensalter erreicht, eine Mindestversicherungszeit erfüllt und einen Rentenantrag gestellt haben. In der Regel wird die Rente ab dem 65. Lebensjahr bezogen, ein vorgezogener oder hinausgeschobener Rentenbeginn ist möglich. Über die Regelungen für Teilrenten, Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Witwen-und Waisenrente informiert die Landesversicherungsanstalt, Am Alten Viehmarkt 2.
ARBEITSLOSEN-VERSICHERUNG
Die Arbeitslosenversicherung bietet materielle Hilfe bei Arbeitslosigkeit. Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wer arbeitslos ist, sich persönlich arbeitslos gemeldet hat und über einen bestimmten Zeitraum Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat.
UNFALLVERSICHERUNG
Die Unfallversicherung mindert die finanziellen Folgen von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten..
Freiwillige Versicherungen
Neben den sozialen Pflichtversicherungen gibt es eine Reihe von Versicherungen für verschiedene Lebensbereiche. Informationen dar-über, welche Versicherung nützlich sein kann, bekommt man zum Beispiel in der Verbraucherberatung in der Landshuter Neustadt.
HAFTPFLICHT-VERSICHERUNG
Die «Haftpflichtversicherung» ersetzt Schäden, die der Versicherte versehentlich am Eigentum anderer angerichtet hat. Haftpflichtversicherungen verhindern, dass man sich aufgrund einer hohen Schadenssumme verschulden muss.
HAUSRATVERSICHERUNG
Mit der «Hausratversicherung» wer-den Schäden im eigenen Haushalt versichert, z.B. Einbruch und Diebstahl sowie Sturm- und Wasserschäden. Die Versicherungshöhe muss dem tatsächlichen Wert der Gegenstände im Haushalt entsprechen.
BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG
Mit dieser Versicherung schützt man sich gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit, etwa nach einem Unfall oder einer Krankheit. Im Versicherungsfall wird eine Rente an den Versicherten gezahlt.
RECHTSSCHUTZ-VERSICHERUNG
Bei einer «Rechtsschutzversicherung» trägt die Versicherung die Kosten eines Rechtsstreits. Allerdings gilt dieser Rechtsschutz nur in bestimmten Fällen.
LEBENSVERSICHERUNG
Mit der «Risiko-Lebensversicherung» kann die eigene Familie finanziell abgesichert werden, falls der Versicherungsnehmer stirbt. Die «Kapital-Lebensversicherung» ist eine Möglichkeit, Geld für die Zukunft anzusparen.
ZUSATZRENTE
Die staatliche Rente sollte um eine freiwillige zusätzliche Altersvorsorge ergänzt werden, um den Lebensstandard im Alter zu sichern. Darüber informiert die Verbraucherberatung.



