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Was - wo?

Leben in Landshut

Bildung

Deutschkenntnisse helfen in Beruf und Alltag. Wer unter fachlicher Anleitung und nicht alleine lernen will, sollte einen Sprachkurs besuchen.

Integrationskurse

Seit dem 1. Januar 2005 haben bestimmte Ausländer einen Rechtsanspruch auf einen öffentlich geförderten Integrationskurs. Der Integrationskurs umfasst einen 600-stündigen Deutschkurs und einen Orientierungskurs, in dem Grundkenntnisse über die deutsche Rechtsordnung, die Kultur und die Geschichte vermittelt werden. Einen Anspruch auf einen solchen Integrationskurs haben Ausländer aus Nicht-EU-Staaten, die sich dauerhaft im Bundesgebiet aufhalten.

Kein Anspruch besteht, wenn der Aufenthalt nur vorübergehend ist oder man bereits über fortgeschrittene Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt. Auch Kinder und Jugendliche, die zur Schule gehen, haben keinen Anspruch.
Wer sich nicht auf einfache Art und Weise in deutscher Sprache verständigen kann oder von der Ausländerbehörde dazu aufgefordert wird, muss an einem Integrationskurs teilnehmen.

Das Ausländeramt informiert, stellt den Berechtigungsschein zur Kursteilnahme aus und übergibt eine Liste mit den Sprachenschulen, die Integrationskurse anbieten.
Die passende Schule wählt man selbst. Manche Schulen bieten einen kostenlosen Probetag an.

Achtung: Wenn man an den Integrationskursen nicht teilnimmt, obwohl die Ausländerbehörde einen dazu verpflichtet hat, kann dies bei der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zu Schwierigkeiten führen.
Wenn man Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bezieht, drohen Leistungskürzungen.

Kursträger

BFZ
Den Beginn der Sprachkurse erfragt man beim Träger.

BWS
Bei der BWS beginnen Sprachkurse in regelmäßigen Abständen im Grundstufenbereich. Bei Bedarf werden Mittelstufenkurse angeboten.

DILA
Alle Niveaustufen von der Grundstufe bis zur Universitätszulassung werden angeboten, entweder als Vollzeitkurs mit 20 Wochenstunden am Vormittag oder als Teilzeitkurs am Abend.

HAUS INTERNATIONAL
Die Sprachkurse werden für reine Frauengruppen angeboten. Eine Kinderbetreuung kann organisiert werden.

VHS
Die Programmhefte erscheinen halb-jährlich und stellen die angebotenen Kurse vor.

Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise

In den meisten Fällen entscheidet der Arbeitgeber auf der Basis der Bewerbungsunterlagen, ob die Ausbildung und Qualifikation seinen Anforderungen entspricht. Oft allerdings weiß der Arbeitgeber nicht, was sich hinter der ausländischen Berufsausbildung und -bezeichnung verbirgt.

Die Anerkennung von Zeugnissen und Abschlüssen kann daher sehr sinnvoll sein.
Zur Anerkennung der Schulabschlüsse reicht man die Zeugnisse in der Originalsprache, nicht übersetzt, bei der Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern in München ein. Wenn man eine Ausbildung oder ein Studium aufnehmen will, ist diese Einstufung der Schulabschlüsse eine der Voraussetzungen. Die Bearbeitung dauert bis zu 12 Wochen.
Weitere Informationen und Antragsformulare sind direkt bei der Zeugnisanerkennungsstelle München erhältlich.

  • Das Schulamt ist zuständig für Abschlüsse aller beruflichen Schulen
  • Die Industrie- und Handelskammer ist zuständig für Abschlüsse im gewerblich-technischen oder kaufmännischen Bereich unterhalb einer dreijährigen Hochschulausbildung.
  • Die Handwerkskammer ist zuständig für Abschlüsse im Handwerk.
  • Das Landwirtschaftsministerium oder die Landwirtschaftskammer ist zuständig für Abschlüsse in einem Beruf der Landwirtschaft.
  • Das Kultusministerium oder die Schulbehörde ist zuständig für Berufe im Schulbereich.
  • Das Ministerium für Gesundheit oder die Ärztekammer ist zuständig für Gesundheitsberufe.

Schulsystem - Jugendliche und Berufsausbildung

Die Schulen informieren in Elternabenden über Schulwechsel und Ausbildungswege. Über Berufsausbildung und bei der Lehrstellensuche informieren und helfen die Agentur für Arbeit und das BIZ, das Berufsinformationszentrum. Jugendliche, die einen Großteil ihrer Schulausbildung nicht in Deutschland gemacht haben und den Qualifizierenden Hauptschulabschluss nicht erworben haben, können sich bei der Volkshochschule melden und in Kursen des "Projekts Landshut" den "Quali" erwerben.

Ausbildung - Beratung in der Agentur für Arbeit

Das BIZ, Berufsinformationszentrum, in der Agentur für Arbeit im Glasanbau im Erdgeschoss untergebracht, ist mit seinem umfangreichen Medienangebot eine außerordentlich gute Informationsquelle. Man kann sich persönlich beraten lassen, an PC´s nach den neuesten Jobangeboten suchen oder in Ruhe die ausführlichen Ordner studieren, die es für verschiedenste Berufe gibt. Unter www.arbeitsagentur.de werden auch freie Ausbildungsstellen angeboten.

Hinweis: Für die berufliche Beratung und für die Ausbildungsvermittlung gibt es unterschiedliche Ansprechpartner. Neben der Agentur für Arbeit ist für Jugendliche, deren Eltern Arbeitslosengeld II bekommen, auch die ARGE zuständig.

Angebote für Kinder

Kinder und Jugendliche aus Migrantenfamilien werden im Haus International von ehrenamtlichen Mitarbeitern und Praktikanten betreut, bei der Erledigung der Hausaufgaben und bei der Verbesserung der Sprachkenntnisse unterstützt.
Es gibt diese «Hausaufgabenhilfe» entweder am Orbankai oder manchmal auch in der Familie.
Gruppen- und Freizeitangebote sind offen für alle Kinder und Jugendlichen und sollen die interkulturelle Begegnung fördern.
Regelmäßige Treffen gibt es von Mädchen- als auch Jungengruppen.