Bildungspaket
Ab sofort können Hartz IV-, Wohngeld- und Sozialhilfeempfänger Leistungen für die Teilnahme ihrer Kinder an Angeboten wie Nachhilfe, Musikschule, Sport, Mittagessen in Hort und Schule oder Klassenausflüge beantragen. Das hat die Bundesregierung mit dem neuen Gesetz und der Reform zum "Bildungs- und Teilhabepaket" beschlossen.
Das Ende März – Anfang April 2011 verabschiedete neue Bildungspaket der Bundesregierung unterstützt gezielt Kinder und Jugendliche, deren Eltern leistungsberechtigt nach dem SGB II sind, das heißt Hartz IV, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Ziel ist es, den Kindern damit bessere Lebens- und Entwicklungschancen zu eröffnen.
Welche Leistungen erhalten bedürftige Kinder?
Mit dem Bildungspaket können beispielsweise Lernmaterialien und Beförderungskosten bei Besuch einer weiterführenden Schule bezuschusst werden. Eine qualifizierte Lernförderung wird ermöglicht, wenn Kinder und Jugendliche in der Schule Nachhilfe benötigen. Zudem kommt auch die Kostenübernahme eintägiger Ausflüge in Schulen und Kindertageseinrichtungen in Betracht. Damit bedürftige Kinder in der Freizeit nicht ausgeschlossen sind, sondern bei Sport, Spiel und Kultur mitmachen, wird zum Beispiel der Beitrag für den Sportverein oder für die Musikschule in Höhe von monatlich bis zu 10 Euro übernommen. Mehraufwendungen für entsprechende Mittagsessensangebote in Schulen, Kindertageseinrichtungen und Horten werden abzüglich eines Eigenanteils von einem Euro ebenfalls übernommen.
Wie und wo können Eltern diese Leistungen beantragen?
Die Leistungen können grundsätzlich nur auf Antrag erbracht werden. Zuständig für Hartz IV-Empfänger ist das Jobcenter Landshut-Stadt, Leinfelderstraße 6. Wohngeldbezieher müssen die Leistungen im Wohngeldamt, Sozialhilfebezieher im Sozialamt im Rathaus II, Luitpoldstraße 29, 29a, beantragen. Entsprechende Anträge sind in den jeweiligen Stellen erhältlich.
Wie werden die Leistungen erbracht?
Leitgedanke des neuen Bildungspakets ist, dass diese Leistungen tatsächlich bei den Kindern ankommen. Damit diesem Leitgedanken ausreichend Rechnung getragen wird, werden die Leistungen entweder per Direktzahlung an die Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege erbracht, oder durch Ausgabe eines Gutscheins.
Zum Beispiel wird künftig bei Bewilligung von Klassenausflügen bei Vorlage des Elternbriefs direkt an die Schule gezahlt. Auch die Vereinsbeiträge für Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit sowie den Unterricht in künstlerischen Fächern werden durch Direktzahlungen abgesichert. Im Fall der Lernförderung und des Mittagessens ist die Ausgabe von Gutscheinen vorgesehen. Durch diesen unkomplizierten Verwaltungsablauf soll in erster Linie auch einer möglichen Diskriminierung der leistungsberechtigten Schüler vorgebeugt werden.
Wer hilft bei Fragen?
Den zuständigen Stellen ist es wichtig, dass Fragen offen gestellt werden können und entsprechende Informationen rasch weitergegeben werden. Damit die Erreichbarkeit gewährleistet ist, werden Kundenanliegen über die offizielle Servicehotline 0180/100257550783 abgewickelt.
Anträge gibt es je nach Zuständigkeit im Jobcenter, im Wohngeldamt oder im Sozialamt; auch auf der Internetseite der Stadt Landshut unter www.landshut.de/bildungspaket können die Anträge abgerufen werden.
Weitere Informationen erteilt auch das Bildungsministerium für Arbeit und Soziales unter
www.bildungspaket.bmas.de.
Zur Info:
Der Gesetzgeber hat zum 1. April die letzte Reform des Zweiten Sozialgesetzbuches, Arbeitslosengeld II (SGB II), im Volksmund auch "Hartz IV" genannt, abgeschlossen. Mit dieser Reform wird darin rückwirkend zum 1. Januar 2011 auch das sogenannte "Bildungs- und Teilhabepaket" im SGB II, XII und Bundeskindergeldgesetz verankert.
Download
| Dateiname | Info | Geändert | |
| Bildungspaket_fuer_ALGII-Empfaenger.pdf | 444 KB | 07.04.11 10:23 | |
| Bildungspaket_fuer_Sozialhilfeempfaenger.pdf | 24 KB | 08.04.11 09:08 | |
| Bildungspaket_fuer_Wohngeldempfaenger.pdf | 18 KB | 14.04.11 07:54 | |
| Nachhilfe_fuer_ALGII-Empfaenger.pdf | 209 KB | 07.04.11 10:23 | |
| Nachhilfe_fuer_Sozialhilfeempfaenger.pdf | 58 KB | 07.04.11 10:23 | |
| Nachhilfe_fuer_Wohngeldempfaenger.pdf | 59 KB | 07.04.11 10:23 |
Sachbearbeitung für Wohngeld- und KindergeldzuschlagsempfängerFrau Regina ZaunerLuitpoldstraße 29 a 84034 Landshut Tel.: 0871 - 88 14 08 Fax: 0871 - 88 17 92 Regina.Zauner@landshut.de Internetauftritt |
Sachbearbeitung Sozialamt A - LHerr Ernst EscherleLuitpoldstraße 29 a 84034 Landshut Tel.: 0871 - 88 12 53 Fax: 0871 - 88 16 41 Ernst.Escherle@landshut.de Internetauftritt |
Sachbearbeitung Sozialamt M - ZFrau Christine EnglsbergerLuitpoldstraße 29 a 84034 Landshut Tel.: 0871 - 88 12 51 Fax: 0871 - 88 16 41 Christine.Englsberger@landshut.de Internetauftritt |


