Wassergesetz (Vollzug)
Der Vollzug der Wassergesetze erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Wasserwirtschaftsamt Landshut.

Unser Tätigkeitsbereich umfasst:
- Erteilung von Erlaubnissen für Gewässerbenutzungen aller Art (z.B. Brunnen, Wärmepumpen, Kleinkläranlagen, Grundwasserabsenkungen, Einleitungen in Gewässer, Versickerungsanlagen).
- Genehmigungen für die Herstellung und Umgestaltung von Gewässern (Gräben, Teiche, Dämme).
- Festsetzung von Wasserschutz- und Überschwemmungsgebieten.
- Erfassung von anzeige- und prüfpflichtigen Tank- und Umschlagsanlagen (z. B. Heizöltanks ab 1000 Liter Inhalt), Überwachung der Prüfpflichten, Beratung in Einzelfällen.
- Vollzug der Schifffahrtsordnung
- Vollzug der Badegewässerverordnung
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Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
8.00 - 12.00 Uhr
Montag bis Donnerstag
14.00 - 16.00 Uhr
Ansprechpartner
Fachbereich Umweltschutz / Abfallrecht - WasserrechtChristian FreyLuitpoldstr. 29a 84034 Landshut Tel.: 0871 - 88 14 17 Fax: 0871 - 88 17 82 ![]() |