Vereinspauschale - Förderung des außerschulischen Sports
Der Freistaat Bayern fördert die Sport- und Sportschützenvereine im Rahmen der sogenannten Vereinspauschale.
Grundlage der Förderung sind die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports (Sportförderrichtlinien).
Die Sport- und Sportschützenvereine mit Vereinssitz im Stadtgebiet Landshut können die Vereinspauschale bei der Stadt Landshut (Hauptamt - Organisation und Sport) beantragen.
Die Vereine müssen dabei bestimmte Fördervoraussetzungen erfüllen. Diese können den Richtlinien entnommen werden.
Die Höhe der Förderung ergibt sich aus der Anzahl der Mitglieder (Erwachsene, Kinder und Jugendliche) sowie der anerkannten Übungsleiter/-innen im Verein.
Der Antrag muss in ausgedruckter Form (Papierform) mit der rechtsverbindlichen Originalunterschrift des vertretungsberechtigten Vereinsvorstandes sowie mit allen dazugehörigen Übungsleiterlizenzen und den Anlagen zum Antrag bis spätestens 1. März 2021 bei der Stadtverwaltung Landshut (Hauptamt - Organisation und Sport - Altstadt 315, 84028 Landshut) oder bei der Deutschen Post bzw. einem lizensierten Postdienstleister (Datum des Poststempels entscheidend bzw. Einlieferungsbeleg) vorliegen.
Später eingehende Anträge können keine Berücksichtigung mehr finden, da es sich um eine Ausschlussfrist handelt.
Darüber hinaus dürfen wir auf folgendes hinweisen:
- Es wird nochmals explizit darauf hingewiesen, dass die eingereichten Übungsleiterlizenzen auch tatsächlich im Sportbetrieb des Vereins eingesetzt worden sein müssen.
- Alle Lizenzen, die von 1. März 2020 bis zum Stichtag 1. März 2021 eingesetzt waren, werden in die Förderung einbezogen.
- In der Anlage "Lizenzliste" sind die für die Vereinspauschale relevanten Übungsleiterlizenzen aufgelistet.
- Ausnahmsweise können alle Lizenzen, die nach dem 1. März 2020 ablaufen, auch ohne eine Fortbildung bzw. Verlängerung noch für die Beantragung der Vereinspauschale 2021 als gültig angesehen werden.
- Neu: Ab dem Jahr 2021 werden auch die sog. „Zusatzlizenzen“ teilbar, d.h. sie können hälftig auf zwei Vereine aufgeteilt werden.
Antragsformulare zur Vereinspauschale
- PDF-Download "Antragsformular 2021"
- PDF-Download "Erklärung Lizenzinhaber/in 2021"
Auszug aus den Richtlinien
Sportförderrichtlinien des Freistaat Bayern zur Vereinspauschale
Sportförderrichtlinien der Stadt Landshut zur kommunalen Jugend- und Übungsleiterförderung
Übungsleiterlizenzen im Überblick
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Ansprechpartner
Sportbeauftragte der Stadt LandshutSabrina HöglAltstadt 315 84026 Landshut Tel.: 0871 - 88 14 55 Fax: 0871 - 24 57 0 ![]() |