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Sportförderung

Sportförderung Symboldbild mit Geld

Sport- und Schützenvereine werden nicht nur vom Freistaat Bayern in Form der Vereinspauschale gefördert. Auch die Stadt Landshut fördert im Rahmen der städtischen Jugend- und Übungsleiterförderung Landshuter Sport- und Schützenvereine

Weiter können sich Vereine auch über weitere Förderungen, beispielsweise die der Deutschen Olympischen Gesellschaft (DOG), der Sportjugendstiftiung der Bayerischen Sparkassen oder EU-Förderprogrammen informieren.

Gewährung der Vereinspauschale

Für die Kommunen in Bayern ist die Sportförderung eine wichtige Aufgabe. Sie fördern insbesondere die Vereine. Aber auch der Freistaat Bayern leistet seinen Beitrag. Er beteiligt sich an der Förderung der bayerischen Sport- und Schützenvereine, um möglichst gleichwertige strukturelle Voraussetzungen zur Sportausübung für die gesamte bayerische Bevölkerung sicherzustellen.

Grundlage der Förderung des Sportbetriebs der Vereine sind die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des organisierten Sports (Sportförderrichtlinien – SportFöR). Seit dem 1. Januar 2023 erfolgt die Förderung des Sportbetriebs der Vereine in pauschalierter Form, der sogenannten Vereinspauschale.

Allgemeine Hinweise

1. Antragsfrist

Die Frist zur Abgabe/Übersendung der Anträge auf die Vereinspauschale ist Freitag, 1. März 2024. Wie bisher muss der Antrag vollständig sein, d. h. alle erforderlichen Angaben und Anlagen enthalten.
Bei Briefversand der Antragsunterlagen ist für die Einhaltung des Stichtags das Datum des Poststempels entscheidend. Dies bedeutet, dass der Antrag mit allen Angaben und Anlagen spätestens am Stichtag entweder bei der Stadtverwaltung Landshut oder bei der Deutschen Post bzw. einem lizensierten Postdienstleister (dokumentiert durch den Poststempel bzw. Einlieferungsbeleg) abgegeben worden sein muss.

2. Anerkennung der Trainer- und Übungsleiterlizenzen, Erklärung zur Teilung von Lizenzen

Die Vorlage von „Erklärungen zur Einreichung von Lizenzen“ ist ab dem Förderjahr 2024 nicht mehr erforderlich. Lediglich bei der Aufteilung einer Lizenz auf zwei Vereine ist die in „Erklärung zur Teilung von Lizenzen“ beizulegen. Auffälligkeiten im Zusammenhang mit der Umstellung, die auf unzulässigen Mehrfacheinreichungen hinweisen, werden durch die Stadt Landshut nachgegangen.
Die Liste anerkannte Trainer- und Übungsleiterlizenzen werden wir zu gegebener Zeit nachreichen. Der Überblick über die anerkannten Trainer- und Übungsleiterlizenzen wird aufgrund laufender Klärungen beim Ministerium nachgereicht.

3. Geplante Einführung einer Höchstgrenze

Nach den geltenden Sportförderrichtlinien spielte es bisher keine Rolle, ob die im Antrag zur Vereinspauschale geltend gemachten Mitglieder tatsächlich aktiv am Sportbetrieb des Vereins teilgenommen haben. Gerade große Fansportvereine erhielten jährlich hohe Beträge aus der Vereinspauschale, auch wenn es sich bei Mitgliedern nur um vergleichsweise wenige aktive Sportlerinnen und Sportler und zum weit überwiegenden Teil um lediglich „passive“ sogenannten „Fanmitglieder“ handelt.

Zweck der Vereinspauschale ist jedoch die Unterstützung des aktiven Sportbetriebs der Vereine.

Um diese Fehlsteuerung zu vermeiden und sicherzustellen, dass die Mittel der Vereinspauschale zweckentsprechend eingesetzt werden, bestehen aktuell Überlegungen, die Geltendmachung der Mitglieder je Verein bereits ab dem Förderjahr 2024 von den eingesetzten Trainer- und Übungsleiterlizenzen abhängig zu machen. Die bisherige Regelung zur Anrechenbarkeit von Trainer- und Übungsleiterlizenzen, die sogenannte Kappungsgrenze nach Nr. 5.1.6.4 SportFöR könnte im Gegenzug entfallen.

Da sich diese Regelung noch in Abstimmung befindet, werden die Vereine gebeten, alle im Verein eingesetzten Trainer- und Übungsleiterlizenzen anzugeben.

Um den Vereinen im Hinblick auf die geplante Neuregelung Planungssicherheit zu geben, ist im Falle der Umsetzung eine Übergangsregelung geplant, die über einen Günstigkeitsvergleich sicherstellt, dass im Förderjahr 2024 kein Verein schlechter als nach bisheriger Regelung gestellt wird.

4. Online-Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale

Seit dem Förderjahr 2023 steht ein zentral entwickelter Online-Antrag zur Verfügung. Der Antrag ist im BayernStore eingestellt.
Hierfür stehen zwei Authentifizierungsmöglichkeiten zur Verfügung:

  • ELSTER-Zertifikat
  • BayernID (Authega Elster-Zertifikat, Online-Ausweisfunktion eID)
5. Datenschutz

Bezugnehmend auf den Datenschutz verweisen wir auf die Information zur Verarbeitung Vereinspauschale.

Online-Antrag zur Vereinspauschale

Seit dem Förderjahr 2023 steht ein zentral entwickelter Online-Antrag zur Verfügung.

Der Online-Antrag kann über den unten angefügten Link gestellt werden.

Aktuell stehen zwei Authentifizierungsmöglichkeiten zur Verfügung:

  • Mein Unternehmenskonto ELSTER-Zertifikat
  • BayernID (Authega Elster-Zertifikat, Online-Ausweisfunktion eID)

Gewährung eines allgemeinen Energiepreiszuschusses durch den Freistaat Bayern

Die Bayerische Staatsregierung hat Ende 2022 ein weiteres Unterstützungspaket für den bayerischen Sport im Umfang von 30 Millionen Euro beschlossen, das unter anderem auch einen allgemeinen Energiepreiszuschuss für Sport- und Schützenvereine mit einem Umfang von bis zu 18 Millionen Euro vorsieht.

Vereine reichten Bereits Ihre Anträge auf Energiepreiszuschuss bei der Stadt Landshut ein und wurden von Seite der Stadt Landshut auch mit der Vereinspauschale 2023 ausbezahlt.

Die Vereine, die einen Antrag auf Energiepreiszuschuss gestellt haben, haben bis zum 30. April 2024 einen Verwendungsnachweis bei der Stadt Landshut einzureichen. Das Formblatt zum Verwendungsnachweis ist im Anhang beigefügt. Ebenfalls beigefügt sind die Informationen und Ausfüllhinweise zum Verwendungsnachweis des allgemeinen Energiepreiszuschusses für Sport- und Schützenvereine.

Kommunale Jugend- und Übungsleiterförderung

Die Stadt Landshut fördert im Bereich "Sport" Landshuter Sport- und Schützenvereine.

Antragsberechtigt sind alle Sport- und Schützenvereine, analog zu den Fördervoraussetzungen des Freistaat Bayern für die Vereinspauschale.

Hierzu ist es nicht notwendig, einen gesonderten Antrag zu stellen.
Der Antrag zur Vereinspauschale gilt als Antrag für die städtische Jugend- und Übungsleiterförderung gleichermaßen.

Folgende Voraussetzungen sind von den Vereinen erfüllt, wenn der Verein

  • die Gemeinnützigkeit im Sinne der §§ 51 ff. der Abgabenordnung (AO) 1977 nachweisen kann,
  • dem Bayerischen Landessportverband (BLSV) beziehungsweise einem vergleichbaren Dachverband angeschlossen ist und einen Nachweis darüber erbracht hat,
  • aktive Jugendarbeit leistet. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn zu Beginn des Jahres der Antragstellung die Zahl der Kinder und Jugendlichen bis 26 Jahre mindestens zehn Prozent der Gesamtmitgliederzahl beträgt,
  • einen Mitgliedesbeitrag erhebt, der mindestens den Monatsbeiträgen in den staatlichen Sportförderrichtlinien entspricht,
  • bereits seit einem Jahr besteht und mindestens 25 Mitglieder mit Hauptwohnsitz in Landshut hat,
  • geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweist und
  • die Gewähr für eine dem Ziel der Förderung entsprechende Verwendung der Zuschüsse bietet.

Schwimmförderprogramm "Mach mit - Tauch auf!"

Zu Beginn des neuen Schul- und Kindergartenjahres 2023/2024 erhalten alle Erstklässlerinnen und Erstklässler beziehungsweise Vorschulkinder einen Gutschein über 50 Euro für einen Schwimmkurs zum Erwerb des Frühschwimmerabzeichens "Seepferdchen".

Ab dem Kindergartenjahr 2024/2025 werden alle Vorschulkinder jährlich zu Beginn des jeweiligen Kindergartenjahres einen entsprechenden Gutschein erhhalten.

Headerbild Seepferdchen

Sonstige Fördermöglichkeiten

Sportjugendstiftung der bayerischen Sparkassen

Die Sportjugendstiftung der bayerischen Sparkassen fördert weit überregional bedeutsame Projekte ab einem höheren Finanzvolumen, bevorzugt Vorhaben mit innovativem Ansatz und Aussicht auf eine nachhaltige Wirkung.

Bitte prüfen Sie zunächst, ob Ihr Vorhaben unseren Förderleitlinien entspricht. Sofern dies zutrifft, senden Sie uns bitte einen Onlineantrag. Zusätzlich bitten wir Sie um Zusendung des ausgedruckten Antragsformulars mit Ihrer Unterschrift per Post.

Welche Fristen gibt es?

Anträge, die in der nächsten ordentlichen Sitzung am 18. November 2021 behandelt werden sollen, können nur berücksichtigt werden, wenn sie bei uns vollständig bis 10. September 2021, sowohl online als auch in Papierform (mit Originalunterschriften), eingetroffen sind.

Erasmus+: Sport

Mit Erasmus+ Aktivitäten im Bereich des Sports sollen Maßnahmen unterstützt werden, die die Kapazität und Professionalität erhöhen, die Managementkompetenzen verbessern, die Qualität der EU-Projektumsetzung steigern und Beziehungen zwischen Organisationen im Sportbereich aufbauen.

Im Einzelnen sollen die Aktivitäten folgende Ziele verfolgen:

  • Grenzübergreifenden Bedrohungen gegen die Integrität des Sports begegnen.
  • Eine gute Governance bei Sport und paralleler Berufsausbildung von Leistungssportlern unterstützen und fördern.
  • Freiwillige Aktivitäten, soziale Inklusion und Chancengleichheit im Sport fördern.
  • Ein Bewusstsein für den gesundheitlichen Nutzen körperlicher Betätigung schaffen.
  • Eine höhere Beteiligung an sportlichen Aktivitäten erreichen.
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