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Wirtschaftsstandort

Wirtschaft in Landshut Quelle: BMW, Schott AG, ebm-papst

Landshut - Heimat für Unternehmen & Unternehmungslustige

Weltpremiere im Urban Skydiving

Landshut ist ein Erlebnis - auch für das Red Bull Skydiving Team. Die Extremsportler, die auf dem Globus schon fast alles gesehen und erlebt haben, sind in Landshut zum ersten Mal in ein historisches Stadtzentrum gesprungen. Top-Athlet Miles Daisher hat dabei den höchsten Backsteinturm der Welt der Basilika St. Martin umrundet. Sein begeisterter Kommentar über die bayerische Bilderbuchstadt: "It's like jumping into a postcard."

 

Standort für Ihr Unternehmen

  • Hochschule Landshut mit rund 5.000 Studierenden in über 30 Studiengängen
  • Aktive Gründerszene www.link-landshut.de
  • Standort für „Global Player“ (Weltkonzerne) und „Hidden Champions“ (weitgehend unbekannte Weltmarktführer)
  • Unternehmensnahe Wirtschaftsförderung und -politik
  • 25 Autominuten zum Flughafen München

Heimat für Ihre Mitarbeiter

  • Historischer Stadtkern mit italienischem Flair und einmaligen Shoppingmöglichkeiten www.landshut-einkaufen.de
  • Familienfreundlicher Standort
  • Vielfältige Naherholungs-, Sport- und Freizeitangebote
  • Kulturelles Leben und Kulinarik
  • Vielseitiges Vereins- und Gesellschaftsleben
  • Heimat des größten historischen Fests Europas www.landshuter-hochzeit.de

 

Wirtschaftsförderung

In Landshut pflegen wir eine unternehmensnahe Wirtschaftsförderung und -politik, indem wir die Dynamik unternehmerischen Handelns in unseren Dienstleistungen und Services abbilden. Egal ob Sie den optimalen Standort für Ihr Unternehmen suchen, ein Unternehmen gründen oder Ihr bestehendes Unternehmen weiterentwickeln möchten, Sie sind auf der Suche nach Fördergeldern oder nach dem richtigen Ansprechpartner sind, bei uns sind Sie richtig.

Flächenabfrage

Um ungenutzte Flächen im Stadtgebiet schnellstmöglich wieder einer Nutzung zuzuführen, bittet die Stadt, freie Flächen mit folgendem Fragebogen (im Aufbau) an die Wirtschaftsförderung zu melden.Leere Räume abgetrennt mit Tür

Wir sind bestrebt Sie im Sinne eines attraktiven Wirtschaftsstandortes bei der Zuführung einer neuen Nutzung zu unterstützen. Vielen Dank, dass Sie einen Beitrag leisten um Landshut auch in Zukunft lebenswert und liebenswert zu gestalten.

 

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Kontaktdaten


Flächendaten

Adresse der Fläche
Nutzungsmöglichkeit (Mehrfachauswahl möglich)
max. 100 Zeichen

Sie haben die Möglichkeit, Angaben für bis zu drei Flächen zu machen.
Adresse Fläche 2
Nutzungsmöglichkeit Fläche 2 (Mehrfachauswahl möglich)

Adresse Fläche 3
Nutzungsmöglichkeit Fläche 3 (Mehrfachauswahl möglich)

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Gewerbeflächen

Wie überall in Bayern, sind auch in Landshut Gewerbeflächen ein rares Gut. Dennoch, sprechen Sie uns an, wenn Sie einen neuen Standort oder Erweiterungsflächen suchen. Wir arbeiten ständig an der Entwicklung entsprechender Flächen und können häufig auch über unser Netzwerk Lösungen anbieten. In den vergangenen Jahren konnte eine Fläche von etwa 170.000 Quadratmeter Gewerbeflächen auf dem Stadtgebiet entwickelt werden.

Für Anfragen steht Ihnen die Wirtschaftsförderung zur Verfügung, Tel. 88 16 20 oder Mail wirtschaft@landshut.de

Onlineformular zur Interessentenabfrage



Standortentscheidung - Grund für den geplanten Standortwechsel
Geplante Nutzung
Grundstück neu - Erweiterungsbedarf
Verlagerung Firmensitz
Bauvorhaben - 24/7 Betrieb benötigt
Bauvorhaben - Emissionen
Bauvorhaben - Betriebsleiter-Wohnung
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Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer wird auf den Ertrag von Gewerbebetrieben erhoben (Gewerbeertragsteuer).  Maßgeblich ist im Ausgangspunkt der einkommen- und körperschaftsteuerrechtliche Gewinn, der allerdings durch Hinzurechnungen beziehungsweise Kürzungen modifiziert wird. Die Gewerbesteuer steht den Gemeinden zu.

Was muss ich sonst noch wissen?

Rechtsgrundlagen

  • Gewerbesteuergesetz (GewStG)

Hebesatz

  • Gewerbesteuer Hebesatz 420 Prozent

 

Die Sachbearbeitung obliegt dem im Amt für Finanzen angesiedelten Sachgebiet Steueramt und Anliegerleistungen.

    Öffnungszeiten
  • Mo.-Do.

    08:00 - 12:00 Uhr

    14:00 - 16:00 Uhr

  • Fr.

    08:00 - 12:00 Uhr

und nach Vereinbarung

Einzelhandelsentwicklungskonzept

Das Einzelhandelsentwicklungskonzept dient vor allem der Erarbeitung von Leitlinien für eine zielgerichtete und nachhaltige Einzelhandelssteuerung. Diese werden in Form eines Standort‐ und Sortimentskonzeptes konkretisiert. Das im Rahmen des Konzeptes erarbeitete Sortimentskonzept (sogenannte „Sortimentsliste“) stellt einen gutachterlichen Vorschlag zur künftigen Einstufung der Sortimente in Sortimente des Nahversorgungs‐, des Innenstadt‐ und den sonstigen Bedarfs dar. Mithilfe des Standortkonzeptes soll eine Funktionsteilung zwischen zentralen und dezentralen Einzelhandelslagen erfolgen. Der Fokus liegt dabei vor allem auf der Abgrenzung zentraler Versorgungsbereiche, deren Lage, Ausdehnung und Funktion im Einzelhandelskonzept definiert wird. Die Grundlage des Standort‐ und Sortimentskonzeptes stellt die aktuelle Einzelhandelssituation in der Kommune dar, die im Rahmen der Konzepterarbeitung erhoben und ausgewertet wurde. Das Einzelhandelsentwicklungskonzept ermöglicht folglich die Steuerung des Einzelhandels auf gesamtstädtischer Ebene. Dabei stellt es zunächst eine informelle Planungsgrundlage ohne rechtliche Bindungswirkung gegenüber Dritten dar. Durch den Beschluss des Stadtratsplenums vom 18.10.2019 wurde diese informelle Planungsgrundlage zu einem Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB und ist damit im Rahmen der Bauleitplanung als Abwägungsgrundlage zu berücksichtigen. Als wesentlicher Aspekt bei der Einzelhandelssteuerung sind zunächst der Schutz und die Stärkung Zentraler Versorgungsbereiche zu nennen. Durch die Konzentration wichtiger Einzelhandelsbetriebe innerhalb des Zentralen Versorgungsbereiches Innenstadt kann dieser nachhaltig gestärkt werden. Dies setzte jedoch die Ermittlung von Sortimenten des Nahversorgungs‐ und Innenstadtbedarfs voraus, die im Rahmen des Konzeptes festgelegt wurden. Ferner stellt auch die Sicherung des jeweiligen Baugebietscharakters eine legitime Zielsetzung der Einzelhandelssteuerung dar. Durch den generellen bzw. gezielten Ausschluss von Einzelhandel in Gewerbegebieten können diese für das produzierende und verarbeitende Gewerbe gesichert werden. Darüber hinaus waren im Rahmen des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes ebenfalls die Möglichkeiten und Perspektiven der Weiterentwicklung des Einzelhandels herauszuarbeiten und standorträumlich einzuordnen. Neben einer rein planerischen Komponente haben Einzelhandelsentwicklungskonzepte demnach immer auch eine zukunftsgerichtete Fortentwicklung von Standorten im Fokus.

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