Oldtimer-Zulassung
Historische Kraftfahrzeuge finden immer mehr Freunde. Doch wie bringt man die geliebten Oldtimer auf die Straße? Vom beabsichtigten Verwendungszweck und von der Zahl der Fahrzeuge hängt es ab, wie dies geschehen soll.
Was muss ich tun?
Ein Kraftfahrzeug, das vor dreißig Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist und das geeignet ist, einen Beitrag zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts zu leisten, kann (ausschließlich)zur Teilnahme an solchen Veranstaltungen nach den Bestimmungen des § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung- FZV mit einem Roten Kennzeichen gefahren werden.
Möglich ist auch die Durchführung von Probe- und Überführungsfahrten. Mit dem Kennzeichen können auch mehrere Fahrzeuge bewegt werden.
Für jedes Fahrzeug wird von der Zulassungsbehörde bei Vorliegen der Voraussetzungen ein besonderer Fahrzeugschein ausgefüllt. Bei der Durchführung solcher Fahrten muß das Fahrzeug den Bestimmungen der StVZO entsprechen, benötigt aber keine Zulassung und damit auch keine Betriebserlaubnis. Das Fahrzeug unterliegt auch nicht der regelmäßigen Fahrzeugüberwachung. Vor Zuteilung des Fahrzeugscheins ist u.a. ein Gutachten nach § 23 (neu) StVZO über die Oldtimereigenschaft vorzulegen.
Davon zu unterscheiden ist die Zulassung des Einzelfahrzeugs mit einem historischen Kennzeichen. Ein solches Fahrzeug muß ebenfalls vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sein, benötigt aber eine Betriebserlaubnis als Oldtimer (auch hier Gutachten nach § 23 StVZO erforderlich).
Auch ein solchermaßen zugelassenes Fahrzeug ist zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts zu verwenden. Das Fahrzeug unterliegt zudem der regelmäßigen Fahrzeuguntersuchung.
Was muss ich bereit halten?
Neben den üblichen Zulassungsunterlagen Gutachten nach § 23 StVZO
Bei Zuteilung eines roten Oldtimerkennzeichens:
elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) für Rote Kennzeichen
Führungszeugnis (Bitte rechtzeitig vor Zulassung im Bürgerbüro der Stadt Landshut -Rathaus II in der Luitpoldstraße beantragen !!)
Was muss ich sonst noch wissen?
Kosten
- Kraftfahrzeugsteuer in beiden Fällen rund 191 Euro,
- für Motorräder rund 46 Euro pro Jahr
Zulassungsgebühren: Rotes Kennzeichen
- max. 205 Euro für die Zuteilung des Roten Kennzeichens sowie
- 10,50 Euro für jedes später noch hinzukommende Fahrzeug.
Historisches Kennzeichen
- 28,10 Euro (ggf. zuzüglich Wunschkennzeichengebühr).
Rechtsgrundlagen
§ 2 Nr. 22 i.V.m. §§ 9,17 FZV i.V.m. § 23 StVZO - Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
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Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
von 07.30 - 12.00 Uhr
Montag zusätzlich
von 13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag zusätzlich
von 13.30 - 17.00 Uhr
Bitte beachten Sie die Möglichkeit der Onlineterminvereinbarung.
Ansprechpartner
ZulassungsbehördeKlaus WutzerAlte Regensburger Str. 11 84030 Landshut Tel.: 0871 - 88 25 45 Fax: 0871 - 88 25 47 E-MailInternetauftritt ![]() |
Fahrerlaubnis- und ZulassungsbehoerdeSachgebietsleiter & stellv.Amtsleitung Markus NagelmüllerAlte Regensburger Str. 11 84030 Landshut Tel.: 0871 - 88 2545 E-MailInternetauftritt ![]() |