Drehgenehmigung
Bei Filmaufnahmen (Dreharbeiten) auf öffentlichen Straßen handelt es sich regelmäßig um Veranstaltungen, die einer Erlaubnis nach § 29 Abs. 2 StVO bedürfen.
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Sachbearbeitung StraßenverkehrsamtGeorg KammermeierFleischbankgasse 310 84028 Landshut Tel.: 0871 - 88 14 47 Fax: 0871 - 2 54 92 E-MailInternetauftritt ![]() |