Führerschein, Ersatz nach Verlust oder bei Unbrauchbarkeit
Falls der Führerschein verloren wurde oder dieser unbrauchbar geworden ist, ist ein neuer Kartenführerschein zu beantragen.
Was muss ich tun?
Ein Ersatzführerschein ist bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde des Hauptwohnsitzes zu beantragen. Persönliches Erscheinen ist unbedingt notwendig. Es wird ein EU-Kartenführerschein ausgestellt, so dass gleichzeitig der alte Führerschein auf das neue System umgestellt wird, falls Sie noch im Besitz eines alten rosa oder grauen Führerscheins gewesen sind.
Unter Umständen ist bei der Fahrerlaubnisbehörde eine Versicherung an Eides Statt über den Verlust des Führerscheins abzugeben.
Welche Fristen sind zu beachten?
Keine
Was muss ich bereit halten?
- Gültiger Personalausweis oder Pass
- 1 biometrisches Passfoto nach den Bestimmungen der Passverordnung
- Kopie des Führerscheins (wenn nicht von der Stadt Landshut ausgestellt)
- Je nachdem eine Verlust- oder Diebstahlanzeige der Polizei
- Auszug aus der Führerscheindatei, wenn der Führerschein nicht von der Stadt Landshut ausgestellt wurde
- Wenn gleichzeitig eine Verlängerung der alten Klasse 2 vor oder ggf. nach Vollendung des 50. Lebensjahres beantragt wird, sind zusätzlich vorzulegen:
- Augenärztliches Zeugnis
- Ärztliches Attest auf Vordruck "Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung"
Was muss ich sonst noch wissen?
Kosten
Umtausch: 29,00 €
bei gleichzeitiger Verlängerung: 42,60 €
Ggf. Kosten für Versicherung an Eides Statt bei Abnahme durch Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde
Abholung
Die Abholung kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen, sofern eine entsprechende Vollmacht vorliegt und sich die bevollmächtigte Person mit einem Personalausweis oder Pass ausweisen kann.
Der alte Führerschein kann entwertet wieder ausgehändigt werden.
Gültigkeit
Seit dem 19.01.2013 werden Führerscheine nur noch befristet ausgestellt; die Frist beträgt 15 Jahre und beginnt am Tag der Bestellung des Dokumentes durch die Fahrerlaubnisbehörde.
Rechtsgrundlagen
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), Straßenverkehrsgesetz (StVG)
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Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
7.30 - 12.00 Uhr
Montag zusätzlich
13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag zusätzlich
13.30 - 17.00 Uhr
Achtung: derzeit nur mit vorheriger Onlineterminvereinbarung möglich!
Ansprechpartner
Sachbearbeitung FahrerlaubnisSabine LainerAlte Regensburger Str. 11 84030 Landshut Tel.: 0871 - 88 2545 E-MailInternetauftritt ![]() |
Sachbearbeitung FahrerlaubnisMarvin BertermannAlte Regensburger Str. 11 84030 Landshut Tel.: 0871 - 88 2545 E-MailInternetauftritt ![]() |
Sachbearbeitung FahrerlaubnisAndrea BednorzAlte Regensburger Str. 11 84030 Landshut Tel.: 0871 - 88 2545 E-MailInternetauftritt ![]() |