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Führungszeugnisse

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Wer mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Landshut gemeldet ist, kann ein Führungszeugnis beim Bürgerbüro der Stadt Landshut beantragen. Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Führungszeugnis erteilt. Hat der Betroffene einen gesetzlichen Vertreter, so ist auch dieser antragsberechtigt.

Der Antrag ist grundsätzlich persönlich bei der Meldebehörde zu stellen. Hierfür benötigen Sie keinen Termin. Es ist eine Gebühr von 13 Euro bei der Beantragung zu entrichten.

Ihren Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses leiten wir an das Bundesamt für Justiz in Bonn - Dienststelle Bundeszentralregister - weiter. Dort wird das Führungszeugnis erstellt und je nach Verwendungszweck an die Adresse des Antragstellers (Belegart N) bzw. an eine Behörde (Belegart O) gesandt. Das Behördenführungszeugnis kann auf Wunsch durch den Antragsteller beim Amtsgericht eingesehen werden (Belegart P), bevor es von dort aus an die Empfängerbehörde weitergeleitet wird.

Bei Beantragung eines Führungszeugnisses der Belegart O (beziehungsweise P) ist die Angabe des Verwendungszweckes und der Postanschrift der Behörde, an die das Führungszeugnis gesandt werden soll, erforderlich.

Personen, die nicht im Bundesgebiet gemeldet sind, müssen ihren Antrag direkt beim Bundesamt für Justiz, - Dienststelle Bundeszentralregister -, 53113 Bonn stellen.

Formular: Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses

Erweitertes Führungszeugnis

Nach § 30 a BZRG wird ein erweitertes Führungszeugnis erteilt, wenn bestimmte gesetzliche Bestimmungen die Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses vorsehen oder wenn dieses Führungszeugnis benötigt wird für

a) die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72a SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe –,

b) eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder

c) eine Tätigkeit, die in einer Buchst. b) vergleichbaren Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.

 

Entsprechende Anträge müssen ebenfalls beim Bürgerbüro gestellt werden. Hierfür benötigen Sie keinen Termin. Für den Antrag auf Ausstellung eines erweiterten Führungszeugnisses ist bei Privatpersonen eine schriftliche Aufforderung erforderlich, in der vom Antragsteller die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses verlangt wird und gleichzeitig bestätigt wird, dass die Voraussetzungen des § 30 a BZRG vorliegen. Legt ein Antragsteller eine solche Aufforderung nicht vor, erfüllt der Antrag nicht die gesetzlichen Voraussetzungen und kann deshalb nicht bearbeitet werden.

Formular: Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses

  • Bürgerbüro im Einwohner- und Standesamt

    Luitpoldstraße 29, 1. Stock

    84034 Landshut

    • Öffnungszeiten
    • Mo.-Di.

      07:30 - 12:00 Uhr

      13:00 - 16:00 Uhr

    • Mi.

      07:30 - 12:00 Uhr

      14:00 - 18:00 Uhr

    • Do.-Fr.

      07:30 - 12:00 Uhr

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