Straßenreinigungsgebühren
Die Straßenreinigungsgebühren richten sich nach dem Umfang und der Anzahl der Reinigungen sowie nach der Anzahl der Frontmeter des Grundstücks, vor dem gereinigt wird. Die Berechnung der Gebühr erfolgt kostendeckend.
Was muss ich sonst noch wissen?
Einstufung der Reinigungsklassen und der Jährlichen Gebühren pro Frontmeter:
- Reinigungsklasse 1.1: niedriger Reinigungsbedarf 0,89 Euro
- Reinigungsklasse 1.2: geringer Reinigungsbedarf 1,85 Euro
- Reinigungsklasse 2: normaler Reinigungsbedarf 3,66 Euro
- Reinigungsklasse 3: erhöhter Reinigungsbedarf 7,31 Euro
- Reinigungsklasse 4: Innenstadt: hoher R.bedarf 8,78 Euro
Hinweis zur Reinigungshäufigkeit
- Reinigungsklasse 1.1: 14-tägig
- Reinigungsklasse 1.2: 1 mal je Woche
- Reinigungsklasse 2: 2 mal je Woche
- Reinigungsklasse 3: 3 mal je Woche
- Reinigungsklasse 4: ab 4 mal je Woche
Die Durchführung der Strassenreinigung obliegt den Bauamtlichen Betrieben.
Ansprechpartner Gebührenerhebung
für bebaute Grundstücke
Sachbearbeitung SteueramtGisela DaschLuitpoldstraße 29 a 84034 Landshut Tel.: 0871 - 88 12 63 Fax: 0871 - 88 16 81 ![]() |
für Eigentumswohnungen und unbebaute Grundstücke
Sachbearbeitung SteueramtHeidi RahmLuitpoldstraße 29 a 84034 Landshut Tel.: 0871 - 88 12 85 Fax: 0871 - 88 16 81 ![]() |