Wohngeld - Lastenzuschuss
Das Wohngeld in Form des Lastenzuschusses erhalten einkommensschwächere Haushalte unter bestimmten Voraussetzungen als staatlichen Zuschuss zu den Wohnkosten.
Empfänger von sogenannten Transferleistungen, wie z. B.
- Arbeitslosengeld II,
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
- Sozialhilfe,
sind vom Wohngeld grundsätzlich ausgeschlossen, wenn die Kosten der Unterkunft bei der Berechnung der jeweiligen Transferleistung berücksichtigt worden sind.
Was muss ich tun?
Den Lastenzuschuss können beantragen Eigentümer eines Eigenheimes, einer Eigentumswohnung, einer Kleinsiedlung, eines landwirtschaftlichen Betriebes und Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts. Der Anspruch auf den Lastenzuschuss hängt von drei Faktoren ab, nämlich
- der Zahl der zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder,
- der Höhe des anrechenbaren Gesamteinkommens und
- der Höhe der berücksichtigungsfähigen Belastung.
Gesamteinkommen ist die Summe der Jahreseinkommen der zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder abzüglich bestimmter Frei- und Abzugsbeträge. Zum Jahreseinkommen zählen alle nach dem Einkommensteuergesetz steuerpflichtigen Einkünfte sowie die im Wohngeldgesetz im Einzelnen aufgeführten steuerfreien Bezüge. Die Belastung für den Wohnraum kann nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen berücksichtigt werden. Diese bestimmen sich nach der Haushaltsgröße, dem Alter und der Ausstattung der Wohnung sowie dem örtlichen Mietenniveau. Nach der Ermittlung der drei Faktoren errechnet sich der Wohngeldbetrag nach einer im Wohngeldgesetz im Einzelnen beschriebenen Wohngeldformel; für Haushaltsgrößen bis zu fünf Personen ist er auch in einer der Wohngeldtabellen abzulesen, die dem Wohngeldgesetz als Anlage beigefügt sind.
Welche Fristen sind zu beachten?
Wohngeld wird grundsätzlich ab dem Ersten des Monats bewilligt, in dem der Antrag gestellt worden ist.
Was muss ich sonst noch wissen?
Voraussetzungen
Der Wohngeldantrag ist beim Sozialamt und Versicherungsamt erhältlich.
Den erforderlichen Antrag mit den Unterlagen stellen wir Ihnen zum Herunterladen (s.u.) zur Verfügung. Sie können sie am PC ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und der zuständigen Stelle zusammen mit den notwendigen Nachweisen übermitteln bzw. bei ihr vorlegen.
Erforderliche Unterlagen
Nachweise über
- das Bruttoeinkommen der zum Haushalt rechnenden Personen (z. B. Verdienstbescheinigung, Rentenbescheid, Einkommensteuerbescheid),
- die Belastung für den Wohnraum (z. B. Nachweis über Belastung aus dem Kapitaldienst und aus der Bewirtschaftung).
Kosten
keine
Weiterführende Links
Wohngeldanträge
Wohngeldrechner - anonyme Berechnung der Bezugsberechtigung und -höhe
(ein Service der Stadt Landshut)
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