Wohngeld
Einkommensschwächere Haushalte erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld als staatlichen Zuschuss zu den Wohnkosten.
Das Wohngeld bekommen in der Regel
- Mieter von Wohnraum in Form des Mietzuschusses oder
- Eigentümer von Wohnraum in Form des Lastenzuschusses.
Empfänger von sogenannten Transferleistungen, wie z.B.:
- Arbeitslosengeld II,
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
- Sozialhilfe,
sind vom Wohngeld grundsätzlich ausgeschlossen, wenn die Kosten der Unterkunft bei der Berechnung der jeweiligen Transleistung berücksichtigt worden sind.
Aktuelles
Zum 1 . Januar 2020 ist das neue Wohngeldgesetz in Kraft getreten. Es können mehr Haushalte Wohngeld beanspruchen. Das Wohngeld wird damit an die allgemeine Mieten- und Einkommensentwicklung seit der letzten Wohngeldreform 2016 angepasst. Mit dieser Wohngelderhöhung ... (mehr...)
Weiterführende Links
Wohngeldanträge
Wohngeldrechner - anonyme Berechnung der Bezugsberechtigung und -höhe
(ein Service der Stadt Landshut)