Pflegeheim - Kostenträger
Soweit der aktuelle oder letzte Wohnsitz in Niederbayern ist oder war, ist bei Einzug in ein Alten- oder Pflegeheim für die Antragstellung zur Übernahme der nicht durch eigenes Einkommen oder Vermögen gedeckten Kosten der Bezirk Niederbayern zuständig.
Kontakt
Bezirk Niederbayern SozialverwaltungReferat: Hilfe zur PflegeAm Lurzenhof 3 c 84036 Landshut Tel.: 0871 - 97 51 21 00 Fax: 0871 - 97 51 21 90 E-MailInternetauftritt ![]() | ![]() |
Download
Hier finden Sie eine Broschüre des Bezirks Niederbayern zur Antragstellung für nicht gedeckte Kosten in Einrichtungen für alte Menschen. Die Broschüre beinhaltet auch Berechnungsbeispiele.