Pflegegeld für Kranke und Menschen mit Behinderung
Gewährung von Leistungen, wenn keine gesetzliche oder private Pflegeversicherung besteht oder deren Leistungen nicht ausreichen.
Die Hilfe ist einkommens- und vermögensabhängig.
Antrag
Die Antragstellung erfolgt beim Bezirk Niederbayern Sozialverwaltung. Die Hilfe beginnt in der Regel mit dem Bekanntwerden der Notlage. Setzen Sie sich dazu bitte mit dem Kostenträger persönlich, telefonisch oder mit E-Mail in Verbindung.
Kontakt
Bezirk Niederbayern SozialverwaltungReferat: Hilfe zur PflegeAm Lurzenhof 3 c 84036 Landshut Tel.: 0871 - 97 51 21 00 Fax: 0871 - 97 51 21 90 E-MailInternetauftritt ![]() | ![]() |