Hilfe bei Krankheit - außer Asylbewerberleistungsgesetz
Besteht keine gesetzliche oder private Krankenversicherung, dann können auf Antrag Leistungen im Rahmen des SGB XII bei Krankheit erbracht werden.
Der Leistungsumfang richtet sich im Regelfall nach den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Hilfe ist einkommens- und vermögensabhängig.
Welche Fristen sind zu beachten?
Die Hilfe beginnt in der Regel mit dem Bekanntwerden der Notlage beim Sozialamt.
Setzen Sie sich daher bitte mit uns persönlich, telefonisch oder mit E-Mail in Verbindung.
Was muss ich bereit halten?
In jedem Fall müssen die aktuellen Einkommens- und Vermögensverhältnisse nachgewiesen werden.
Außerdem ist zu belegen, dass keine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse besteht. Soweit dies nicht möglich ist, muss eine entsprechende Erklärung von Ihnen bei der Antragstellung abgegeben werden.
Formulare
Das Antragsformular kann persönlich abgeholt werden oder nach telefonischer oder schriftlicher Anforderung zugeschickt werden.
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