Stadt landshut
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Schwerbehinderung / Inklusion

Beauftragte für Menschen mit Behinderung

Die Beauftragte für Menschen mit Behinderung, Carolin Völkner, ist die Verbindung zwischen Behindertenbeirat und den Dienststellen der Stadt Landshut sowie gegebenenfalls dem Stadtrat beziehungsweise einzelnen Ausschüssen.

Sie erteilt allgemeine Auskünfte zu Themen, die Menschen mit Behinderung betreffen, wie zum Beispiel zu Angeboten der Wohlfahrtsverbände, Vereine und Organisationen im Einzugsgebiet der Stadt. Sie ist außerdem dabei behilflich, für die betroffenen Menschen bei Einzelproblemen den Kontakt zu den jeweils zuständigen Behörden und Institutionen herzustellen.

Eine Beratung in persönlichen Angelegenheiten ist möglich, wobei im Regelfall keine rechtsverbindlichen Auskünfte erteilt werden können.

Behindertenbeirat

Der Behindertenbeirat vertritt für den Bereich der Stadt Landshut die Interessen von Menschen mit Behinderung und Menschen, die von einer Behinderung bedroht sind. Für mehr Informationen klicken oder tippen Sie bitte hier.

Inklusive Region Landshut

Auf der Homepage der Inklusiven Region Landshut finden Sie aktuelle Informationen zu den Bereichen Bildung, Ausbildung und Arbeit, Mobilität, Leben und Wohnen, sowie über barrierefreie Freizeitangebote. Außerdem bekommen Sie einen Überblick über die vielfältigen Beratungs- und Unterstützungsangebote, sowie über finanzielle Hilfen.

Aktionsplan Inklusion

Die Stadt und der Landkreis Landshut haben sich im Jahr 2021 auf den Weg gemacht, einen Kommunalen Aktionsplan Inklusion zu erstellen, um die Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen und die Teilhabemöglichkeiten aller Bürgerinnen und Bürger am gesellschaftlichen Leben durch den Abbau vorhandener Barrieren weiter zu verbessern.

Der Aktionsplan Inklusion wurde im Juli 2023 von den politischen Gremien in Stadt und Landkreis Landshut verabschiedet. Die Umsetzung der Maßnahmen beginnt ab Herbst 2023.

Cover des Aktionsplan Inklusion

Durch Anklicken des Bildes öffnet sich der Aktionsplan Inklusion (pdf).

Wohnberatung

Der Wohnberater der Stadt Landshut, Gregor Steffens, bewertet mit Ihnen zusammen in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus die aktuelle Wohnsituation und bietet eine kostenfreie und unverbindliche Beratung zur alters- und behindertengerechten Gestaltung Ihres Wohnraumes an. Nähere Informationen erhalten Sie hier.

Pflegeberatung

Der Pflegestützpunkt ist eine Anlaufstelle für pflegebedürftige Menschen und ihr soziales Umfeld. Die Pflegeberatung reicht von ersten Informationen zu Finanzierungsfragen oder Entlastungsangeboten, über eine individuelle Beratung zur konkreten Pflegesituation, bis hin zur ausführlichen Versorgungsplanung. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Pflegestützpunktes.

Pflegestützpunkt Region Landshut

Bahnhofplatz 1a

84032 Landshut

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Pflegestützpunkt der Region Landshut

Einrichtungen für Menschen mit Schwerbehinderung

Eine Liste der Einrichtungen für Menschen mit Schwerbehinderung im Stadtgebiet Landshut finden Sie auf der Seite der Heimaufsicht.

Übernahme von Heimkosten und Kosten der Tagespflege

Reichen bei Einzug in eine stationäre Einrichtung für Menschen mit Behinderung das eigene Einkommen und das einzusetzende Vermögen nicht aus, um die Kosten vollständig zu decken, können Sie beim Bezirk Niederbayern - Sozialverwaltung - einen Antrag auf Übernahme der ungedeckten Kosten für die stationäre Einrichtung stellen. Ebenso kann eine Kostenübernahme für eine notwendige Tagespflege beim Bezirk Niederbayern beantragt werden.

Der Bezirk Niederbayern ist allerdings nur dann zuständig, wenn der aktuelle Wohnsitz beziehungsweise bei einer Heimaufnahme der letzte Wohnsitz vor dem Einzug in die stationäre Einrichtung in Niederbayern ist oder war. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Beratungsstelle des Bezirks Niederbayern.

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern.

Für Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (Sozialgesetzbuch IX) ist der Bezirk Niederbayern zuständig. Mehr Informationen erhalten Sie hier.

Behindertenparkplätze

Alle Informationen zum Antrag auf Ausstellung eines Behinderten-Parkausweises erhalten Sie hier.

WCs für Schwerbehinderte im Stadtgebiet

Hier finden Sie die Standorte der öffentlichen WC's für Schwerbehinderte, wobei sich einzelne WC-Anlagen innerhalb der öffentlichen Toiletten befinden. Der Zutritt zu allen WC's für Schwerbehinderte ist ausschließlich mit dem Euro-Schlüssel möglich.

Einkaufshilfen

Für Personen, die keine andere Möglichkeit haben, Einkäufe auf andere Art und Weise erledigen zu lassen, bieten die ins Leben gerufenen "Einkaufshilfen" Unterstützung an.

Das Angebot gilt für

  • Senioren
  • chronisch Erkrankte und
  • Menschen mit Behinderung

fala

Kontakt:

Telefon: 0871 - 20 66 27 30 oder über info@freiwilligen-agentur-landshut.de

Die Ehrenamtlichen der fala können im gesamten Stadtgebiet vermittelt werden. Die Einkaufshilfen können nur unter der Voraussetzung organsiert werden, dass die nachfragenden Personen die Kosten für ihre Einkäufe vollständig tragen können.

Die fala sichert zu, ausschließlich vertrauenswürdige Engagierte zur Unterstützung zu vermitteln. Die Helfer sind registriert, haben einen fala-Ausweis und sind zu Stillschweigen verpflichtet.

Gebärdensprachdolmetscherin

Geprüfte Gebärdensprachdolmetscherin

Brigitte Ringlstetter

Rupprechtstr. 19a

84034 Landshut

  • Sozialamt Behindertenbeauftragte

    Carolin Völkner

    Luitpoldstraße 29 a

    84034 Landshut

    • Öffnungszeiten
    • Mo.-Di., Do.-Fr.

      08:00 - 12:00 Uhr

    • Mi.

      14:00 - 16:00 Uhr

    Bitte - wenn möglich - einen Termin vereinbaren.

    Termine sind auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.

    Öffnungszeiten
  • Mo.-Di., Do.-Fr.

    08:00 - 12:00 Uhr

  • Mi.

    14:00 - 16:00 Uhr

Bitte - wenn möglich - einen Termin vereinbaren.

Termine sind auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.

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