Altenheim - Kostenträger
Reichen beim Einzug in ein Alten- oder Pflegeheim das eigene Einkommen und ein eventuell vorhandenes Vermögen nicht aus, um die Kosten vollständig zu decken, kann beim Bezirk Niederbayern ein Antrag auf Übernahme der ungedeckten Kosten für die stationäre Einrichtung gestellt werden.
Der Bezirk Niederbayern ist allerdings nur dann der zuständige Kostenträger, wenn der aktuelle oder letzte Wohnsitz vor dem Einzug in die stationäre Einrichtung in Niederbayern ist oder war.
Kontakt
Bezirk Niederbayern SozialverwaltungReferat: Hilfe zur PflegeAm Lurzenhof 3 c 84036 Landshut Tel.: 0871 - 97 51 21 00 Fax: 0871 - 97 51 21 90 E-MailInternetauftritt ![]() | ![]() |
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Hier finden Sie eine Broschüre des Bezirks Niederbayern zur Antragstellung für nicht gedeckte Kosten in Einrichtungen für alte Menschen. Die Broschüre beinhaltet auch Berechnungsbeispiele.