Wasserschutzgebiete
Im Stadtgebiet Landshut sind derzeit zwei Wasserschutzgebiete ausgewiesen.
1. Wasserschutzgebiet Siebensee / Münchnerau
Dieses Schutzgebiet dient dem Schutz der Trinkwasserbrunnen in Siebensee, aus denen das Trinkwasser für die Versorgung der Stadt Landshut gewonnen wird.
2. Wasserschutzgebiet Wolfsteinerau
Dieses Schutzgebiet dient dem Schutz der dortigen Trinkwasserbrunnen. Das in der Wolfsteinerau gewonnene Wasser wird vom Wasserzweckverband Isar-Vils für die Versorgung von Gebieten im Landkreis Landshut verwendet.
Wasserschutzgebiet Siebensee
1. Schutzgebietsverordnung:
Link zur Schutzgebietsverordnung (pdf, 82 KB)
2. Lageplan des Wasserschutzgebiets mit den Schutzzonen WI, WII, W IIIa und WIIIb:
Link zum Schutzgebietsumgriff (pdf, 427 KB)
3. noch überplanbare Bereiche des Wasserschutzgebiets Siebensee
der überplanbare Bereich ist rosa gekennzeichnet
Link zum Lageplan (pdf, 461 KB)
Wasserschutzgebiet Wolfsteinerau
A. Wasserschutzgebiet von 1984
Die Wasserschutzgebietsverordnung wurde mit Verordnung vom 24.10.2019, in Kraft seit 29.10.2019, aufgehoben.
Aufhebungsverordnung aus dem Amtsblatt 2019 (PDF-Download)
B. Die bestehende Wasserschutzgebietsverordnung aus dem Jahr 1984 und der Schutzgebietsumgriff entsprachen nicht mehr den heutigen Anforderungen. Deshalb wurde ein Verfahren zur Neuausweisung des Wasserschutzgebiets durchgeführt. Nachdem sich der Schutzgebietsumgriff verändert und der überwiegende Teil des geplanten Schutzgebiets im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Landshut liegt, war das Landratsamt Landshut dafür zuständig.
Die neue Verordnung wurde im Amtsblatt des Landkreises Landshut vom 01.08.2019, Amtsblatt Nr. 27, ortsüblich bekannt gemacht und trat somit am 02.08.2019 in Kraft.
Verordnung des Landratsamtes Landshut über das Wasserschutzgebiet Wolfsteinerau (PDF)
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Ansprechpartner
Fachbereich Umweltschutz / Abfallrecht - WasserrechtChristian FreyLuitpoldstr. 29a 84034 Landshut Tel.: 0871 - 88 14 17 Fax: 0871 - 88 17 82 ![]() |