Versickerung von Regenwasser
Auf Dachflächen und sonstigen befestigten Flächen anfallendes Niederschlagswasser sollte möglichst versickert werden, da dies die Grundwasserneubildung fördert und Hochwässern entgegenwirkt.
Die Niederschlagswasserfreistellungsverordnung regelt, welche Versickerungsanlagen erlaubnisfrei sind bzw. für welche Versickerungsanlagen eine wasserrechtliche Erlaubnis eingeholt werden muss.
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Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
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Montag bis Donnerstag
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Ansprechpartner
Fachbereich Umweltschutz / Fachk. Stelle f. WasserwirtschaftKlaus KreitmeierLuitpoldstraße 29a 84034 Landshut Tel.: 0871 - 88 16 70 Fax: 0871 - 88 17 82 ![]() |