Standesamt Landshut
Dem Standesamt obliegt die Beurkundung des Personenstandes in den hierfür gesetzlich vorgeschriebenen Registern sowie die Ausstellung von Personenstandsurkunden aus diesen Registern. Darüber hinaus ist das Standesamt die für die Vornahme von Eheschließungen zuständige Behörde und erfüllt zahlreiche weitere ihm nach Bundes-, Landes- oder Ortsrecht zugewiesene Aufgaben.
Trauungszimmer 360°
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
von 08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch zusätzlich
von 14.00 - 17.30 Uhr