Stadt landshut
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Einwohner- und Standesamt

Im Einwohner- und Standesamt finden Sie mehrere Sachgebiete. Darunter das Ausländeramt, Bürgerbüro, Staatsangehörigkeitsbehörde und das Standesamt. Die Zuständigkeit der Ämter ist gründsätzlich auf Einwohner des Stadtgebiets Landshut beschränkt.

Das Ausländeramt registriert und verwaltet jegliche Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Das Sachgebiet stellt elektronische Aufenthaltstitel (eAT´s) aus und ist für Fragen und Belange von Asylsuchende zuständig. Hier finden Sie weitere Informationen zum Ausländeramt.

Das Bürgerbüro registriert und verwaltet jegliche Personen, die im Stadtgebiet Landshut bereits wohnen, oder sich entschlossen haben dort hin zu ziehen. Das Sachgebiet ist zuständig für die Meldeverhältnisse der Einwohner und stellt diesen Ausweisdokumente aus. Des Weiteren ist das Fundbüro Bestandteil des Bürgerbüros. Hier finden Sie weitere Informationen zum Bürgerbüro.

Die Staatsangehörigkeitsbehörde bearbeitet Anträge von Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die sich entschlossen haben, die deutsche Staatsangehörigkeit anzunehmen (Einbürgerungsverfahren). Hier finden Sie weitere Informationen zur Staatsangehörigkeitsbehörde.

Das Standesamt verwaltet und registriert Veränderungen des Personenstandes. Das Amt ist zuständig für standesamtliche Ehen, Geburten, Kirchenaustritte, etc. Hier finden Sie weitere Informationen zum Standesamt.

  • Einwohner- und Standesamt

    Amtsleitung, Standesbeamter Richard Babel

    Luitpoldstraße 29, Zimmer 115

    84034 Landshut

    Tel.: 0871 - 88 22 88

    Fax: 0871 - 88 17 93

    Mail: standesamt@landshut.de

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    • Öffnungszeiten
    • Mo.-Do.

      08:00 - 12:00 Uhr

      14:00 - 16:00 Uhr

    • Fr.

      08:00 - 12:00 Uhr

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